Segel- und Kitesurfen auf Binnenschifffahrtsstraßen
Das Fahren mit einem Segelsurfbrett ist auf Binnenschifffahrtsstraßen erlaubt. Ausnahmen bilden die Kanäle sowie der Rhein zwischen Geisenheim und Rhens und zwischen Duisburg-Hochfeld und Duisburg-Baerl. Die von der Berufsschifffahrt benutzten Bereiche sind jedoch zu meiden. mehr...
Das Fahren mit einem Segelsurfbrett ist auf Binnenschifffahrtsstraßen erlaubt. Ausnahmen bilden die Kanäle sowie der Rhein zwischen Geisenheim und Rhens und zwischen Duisburg-Hochfeld und Duisburg-Baerl. Die von der Berufsschifffahrt benutzten Bereiche sind jedoch zu meiden. mehr...
