Segel- und Kitesurfen auf Binnenschifffahrtsstraßen

Das Fahren mit einem Segelsurfbrett ist auf Binnenschifffahrtsstraßen erlaubt. Ausnahmen bilden die Kanäle sowie der Rhein zwischen Geisenheim und Rhens und zwischen Duisburg-Hochfeld und Duisburg-Baerl. Die von der Berufsschifffahrt benutzten Bereiche sind jedoch zu meiden. mehr...