Funkzeugnisse auf den Binnenschifffahrtsstraßen
Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht die grundsätzliche Pflicht, Sprechfunk zu benutzen. Ausgenommen sind lediglich Kleinfahrzeuge. Hat ein Kleinfahrzeug aber eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, dann muss es sie wie alle anderen Fahrzeuge auch im Verkehrskreis Schiff – Schiff auf Empfang geschaltet haben. mehr...
Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht die grundsätzliche Pflicht, Sprechfunk zu benutzen. Ausgenommen sind lediglich Kleinfahrzeuge. Hat ein Kleinfahrzeug aber eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, dann muss es sie wie alle anderen Fahrzeuge auch im Verkehrskreis Schiff – Schiff auf Empfang geschaltet haben. mehr...
