Funkzeugnisse auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht die grundsätzliche Pflicht, Sprechfunk zu benutzen. Ausgenommen sind lediglich Kleinfahrzeuge. Hat ein Kleinfahrzeug aber eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, dann muss es sie wie alle anderen Fahrzeuge auch im Verkehrskreis Schiff – Schiff auf Empfang geschaltet haben. mehr...

UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk

Das UKW-Sprechfunkzeugniss für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche oder amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen; sie ist international und unbefristet gültig. mehr...