Hausboote ohne Sportbootführerschein fahren

Mit einer Charterbescheinigung dürfen Sie auf bestimmten Binnengewässern in Deutschland ein gemietetes Hausboot auch ohne Sportbootführerschein fahren – allerdings generell nur am Tage. Für einige der besonders aus gewiesenen Gewässer gelten weitere Sicherheitsvorschriften, etwa der Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4.

Die Charterbescheinigung erhalten Sie nur für gemietete, bis höchstens 12 Personen zugelassene Hausboote mit einer gültigen Haftpflichtversicherung, einer Länge von weniger als 15 Metern und einer möglichen Geschwindigkeit von höchstens 12 km/h.

Aussteller der Charterbescheinigung ist der Bootsvermieter, nachdem er (oder ein anderer Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen und Kenner des Fahrtgebietes) den Gast mindestens drei Stunden in die Bootsführung eingewiesen hat. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.

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