Fairness und Gute Seemannschaft auf dem Wasser

Faires Verhalten sollte auf dem Wasser genauso selbstverständlich sein wie auf den Straßen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gewährleistet ist. Andere Verkehrsteilnehmer sollen nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Dazu zählt das Einhalten der Verkehrsvorschriften und der „Guten Seemannschaft“ genauso wie das Fahren mit einer sicheren Geschwindigkeit. mehr...

Zehn Regeln für das Verhalten von Wassersportlern

Viele Pflanzen und Tierarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Helfen Sie darum, die Lebensräume der Pflanzen und Tiere in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Unsere Bemühungen um den Schutz der Natur kommen uns Menschen selbst zugute. Denn wir sind nicht nur Teil der Natur, sondern benötigen zum Leben eine intakte Umwelt. mehr...

Naturschutz-Vorschriften in besonderen Gebieten

Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen ist das Befahren der Naturschutzgebiete durch jeweils verschiedene Verordnungen geregelt. Das gilt für die Gebiete „Helgoländer Festlandssockel“, „Dassower See, Inseln Buchhorst und Graswerder (Plönswerder)“ und „Biosphärenreservat Südost-Rügen“. Außerdem für die Nationalparke „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, „Hamburgisches Wattenmeer“, „Nieder sächsisches Wattenmeer“, „Vorpommersche Boddenlandschaft“ und „Jasmund“. mehr...

Wer benötigt einen Bootsführerschein?

Jeder, der auf Binnengewässern wie Flüssen oder Kanälen  ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) benutzen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen besitzen. Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg ist der Sportbootführerschein-Binnen auch für Segler und Surfer mit mehr als 3 m2 Segelfläche vorgeschrieben. mehr...

Funkzeugnisse auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Auf Binnenschifffahrtsstraßen besteht die grundsätzliche Pflicht, Sprechfunk zu benutzen. Ausgenommen sind lediglich Kleinfahrzeuge. Hat ein Kleinfahrzeug aber eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, dann muss es sie wie alle anderen Fahrzeuge auch im Verkehrskreis Schiff – Schiff auf Empfang geschaltet haben. mehr...

UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk

Das UKW-Sprechfunkzeugniss für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche oder amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen; sie ist international und unbefristet gültig. mehr...

Segel- und Kitesurfen auf Binnenschifffahrtsstraßen

Das Fahren mit einem Segelsurfbrett ist auf Binnenschifffahrtsstraßen erlaubt. Ausnahmen bilden die Kanäle sowie der Rhein zwischen Geisenheim und Rhens und zwischen Duisburg-Hochfeld und Duisburg-Baerl. Die von der Berufsschifffahrt benutzten Bereiche sind jedoch zu meiden. mehr...

Kennzeichnung von Sportbooten im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen

An jedem Sportboot müssen sein Name und sein Heimat- oder Registerort angebracht sein. Der Name muss auf beiden Seiten und am Heck zu lesen und auch von hinten sichtbar sein, der Heimat- oder Registerort muss auf beiden Seiten des Fahrzeugs stehen oder auf dem Heck. mehr...

Versicherung von Sportbooten

Anders als für Straßenfahrzeuge gibt es für Sportboote keine Versicherungspflicht. Jeder Wassersportler haftet jedoch für alle Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch eines Sportbootes einem Dritten schuldhaft zufügt. mehr...

Hausboote ohne Sportbootführerschein fahren

Mit einer Charterbescheinigung dürfen Sie auf bestimmten Binnengewässern in Deutschland ein gemietetes Hausboot auch ohne Sportbootführerschein fahren – allerdings generell nur am Tage. Für einige der besonders aus gewiesenen Gewässer gelten weitere Sicherheitsvorschriften, etwa der Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4. mehr...